Hier können Sie sich zum Mählbira Fasnatumzug am Fasnatdienstag
in Nüziders anmelden.
Wir freuen uns, wenn wir Sie bei uns begrüßen dürfen.
Bitte im E-Mail nachstehende Daten bekanntzugeben:
- Ansprechperson (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Personengruppe / Wagengruppe
- Anzahl der teilnehmenden Personen
- Thema / Motto
- Information für den Umzugssprecher
- Personenvorschlag für den Mählbira Orden
- Persönliche Nachricht
Die Allgemeinen Richtlinien, Datenschutzbestimmungen und Informationen für Wagengruppen finden Sie im Anhang oder beim Download der Umzugsunterlagen.
Allgemeine Richtlinien rund um den Mählbira Fasnatumzug
Durch die Anmeldung zum Mählbira Fasnatumzug stimmen die Umzugsteilnehmer den Umzugsrichtlinien, der Datenschutzerklärung, der Verwendung von Bild- und Videomaterial und der Anordnung des VVF für Fahrzeuge mit Narrenpickerl zu.
Datenschutzerklärung:
Die Umzugsteilnehmer stimmen zu, dass die Daten (Vereinsdaten und personenbezogene Daten), die bei der Umzugsanmeldung bekanntgegeben wurden gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Personenbezogene Daten können bei Bedarf veröffentlicht werden. Diese Daten können z.B. den Umzugssprechern zur Verfügung gestellt und durch diese öffentlich bekanntgegeben werden. Diese Daten können z.B. auch in Umzugsaufstellungen, in Programmheften, Homepage des Veranstalters, Pressemitteilungen, … und dergleichen zur Verwendung kommen.
Soll ein Umzugsteilnehmer von seinem Recht Gebrauch machen wollen, dass seine persönlichen Daten nicht verwendet werden dürfen, so ist diese bei der Anmeldung zum Fasnatumzug bekannt zu geben.
Soll ein Umzugsteilnehmer von seinem Recht Gebrauch machen wollen, dass seine persönlichen Daten nicht verwendet werden dürfen, so ist dies bereits bei der Anmeldung zum Fasnatumzug bekannt zu geben.
Bild- und Videomaterial:
Im Zuge des Fasnatumzuges können Bild- und Videoaufnahmen für den internen und externen Gebrauch des Veranstalters erstellt werden. Dieses Bild- und Videomaterial kann z.B. auf der Homepage des Veranstalters oder in Medienberichten zur Verwendung kommen.
Soll ein Umzugsteilnehmer von seinem Recht Gebrauch machen und das Recht auf das persönliche Bild in Anspruch nehmen wollen, so ist dies bereits bei der Anmeldung zum Fasnatumzug bekannt zu geben.
Informationen für Wagengruppen:
Zugelassen werden nur Fahrzeuge, welche das Narrenpickerl besitzen, den Richtlinien entsprechen und die Freigabe durch den VVF (Thomas Witting) erhalten haben. Für die Zulassung am Mählbira Fasnatumzug erfolgt am Umzugstag eine Sichtkontrolle der Fahrzeuge – gegebenenfalls wird die Teilnahme verweigert.
Es muss gewährleistet sein, dass neben jedem Fahrzeug ausreichend Personen zur Sicherung mitlaufen!